Bekanntmachungen des Naturparks
Beschluss
Durch den Beschluss der Verbandsversammlung des Naturparkes wurde der § 18 "Öffentliche Bekanntmachungen" der Naturparksatzung geändert.
Auf die Veröffentlichungen im Staatanzeiger wird zukünftig verzichtet.
Alle relevanten Veröffentlichungen des Naturparks (z.B. Einladungen zu öffentlichen Sitzungen, Haushaltssatzungen und deren Genehmigung, Satzungen / Satzungsänderungen und Jahresabschlüsse ) werden zukünftig im Internet an dieser Stelle einsehbar gemacht.
Auf die Veröffentlichungen wird im Kreis-Anzeiger für Wetterau und Vogelsberg unter "Öffentliche Bekanntmachungen" hingewiesen.
Gesetzliche Regelungen zum Naturpark Vulkanregion Vogelsberg
Der Naturpark Vulkanregion Vogelsberg ist ein Schutzgebiet nach dem Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) und wurde im Jahr 1957 als erster Naturpark in Deutschland gegründet und dann am 28.06.2006 (StAnz 28/2006) nach § 25 HENatG zum Naturpark erklärt. Die Erklärung zum download (PDF)
(1) Zu Naturparken können durch die für den Naturschutz zuständige Ministerin oder den zuständigen Minister einheitlich zu entwickelnde und pflegende Gebiete erklärt werden, die
1. großräumig sind,
2. überwiegend Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete sind,
3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
6. besonders geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
(2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Abs. 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
Die Verwaltung des Naturparks wird seit Gründung durch einen kommunalen Zweckverband geführt. Die gesetzlichen Regelungen findet man in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und ergänzenden Gesetzen und Verordnungen.
Die ergänzenden Regelungen werden, wie in Städten und Gemeinden, in eigenen Satzungen verankert, die von der Verbands-Versammlung beschlossen werden.
Satzung zur 7. Änderungssatzung von 2020
Satzung zur 8. Änderungssatzung von 2022
Die aktuelle Lesefassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes können Sie hier einsehen: Satzung
Für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Verbandsvertreter gibt es Regelungen in der Entschädigungssatzung.
Dies können Sie hier einsehen: Entschädigungssatzung
Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeine Hinweise
Gemäß den Regelungen der Verbandssatzung werden die Haushaltssatzungen /-pläne, die geprüften Jahresabschlüsse und weitere Unterlagen hier auf der Internetseite veröffentlicht.
Auf die Veröffentlichung wird satzungsgemäß im Kreisanzeiger für Wetterau und Vogelsberg hingewiesen. Danach sind alle Unterlagen während der angegebenen Zeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes einsehbar.
Die Haushaltssatzungen und -pläne können für das jeweilige Jahr hier als PDF betrachtet und heruntergeladen werden:
Die geprüften Jahresabschlüsse können hier als PDF eingesehen und heruntergeladen werden:
Den geprüften Jahresabschluss 2018 hier als PDF
Den geprüften Jahresabschluss 2019 hier als PDF
Genehmigungen der Aufsichtsbehörden
Genehmigung zur Satzung der 6. Änderungssatzung
Genehmigung der Haushaltssatzung 2020
Genehmigung zur Satzung der 7. Änderungssatzung
Genehmigung der Haushaltssatzung 2021
Genehmigung der Haushaltssatzung 2022
Genehmigung der Haushaltssatzung 2023
Genehmigung zur Satzung der 8. Änderungssatzung