Bekanntmachungen des Naturparks

Beschluss

Durch den Beschluss der Verbandsversammlung des Naturparkes wurde der § 18 "Öffentliche Bekanntmachungen" der Naturparksatzung geändert.

Auf die Veröffentlichungen im Staatanzeiger wird zukünftig verzichtet.

Alle relevanten Veröffentlichungen des Naturparks (z.B. Einladungen zu  öffentlichen Sitzungen,  Haushaltssatzungen und deren Genehmigung, Satzungen / Satzungsänderungen und Jahresabschlüsse ) werden zukünftig im Internet an dieser Stelle einsehbar gemacht.

Auf die Veröffentlichungen wird im Kreis-Anzeiger für Wetterau und Vogelsberg unter "Öffentliche Bekanntmachungen" hingewiesen.

Gesetzliche Regelungen zum Naturpark Vulkanregion Vogelsberg

Der Naturpark Vulkanregion Vogelsberg ist ein Schutzgebiet nach dem Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) und wurde im Jahr 1957 als erster Naturpark in Deutschland gegründet und dann am 28.06.2006 (StAnz 28/2006) nach § 25 HENatG zum Naturpark erklärt.  Die Erklärung zum download (PDF)

(1) Zu Naturparken können durch die für den Naturschutz zuständige Ministerin oder den zuständigen Minister einheitlich zu entwickelnde und pflegende Gebiete erklärt werden, die

1. großräumig sind,

2. überwiegend Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete sind,

3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,

4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,

5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,

6. besonders geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

(2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Abs. 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Die Verwaltung des Naturparks wird seit Gründung durch einen kommunalen Zweckverband geführt. Die gesetzlichen Regelungen findet man in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und ergänzenden Gesetzen und Verordnungen.

Die ergänzenden Regelungen werden, wie in Städten und Gemeinden, in eigenen Satzungen verankert, die von der Verbands-Versammlung beschlossen werden.

Für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Verbandsvertreter gibt es Regelungen in der Entschädigungssatzung.

Dies können Sie hier einsehen: Entschädigungssatzung


Öffentliche Bekanntmachungen

Allgemeine Hinweise

Gemäß den Regelungen der Verbandssatzung werden die Haushaltssatzungen /-pläne, die geprüften Jahresabschlüsse und weitere Unterlagen hier auf der Internetseite veröffentlicht.

Auf die Veröffentlichung wird satzungsgemäß im Kreisanzeiger für Wetterau und Vogelsberg hingewiesen. Danach sind alle Unterlagen während der angegebenen Zeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes einsehbar.